FIT & RELAXED

FIT & RELAXED am Abend – Rückbildungsgymnastik-KursBeschreibung: Rückbildungsgymnastik-Kurs inspiriert durch die Franklin-Methode®

Übungen für fitte Füße, beweglichen Rücken, lockere Schultern und entspannten Nacken,
starke Arme sowie dynamische Beckenboden- und Bauchmuskelübungen.
Anregung der Eigenwahrnehmung; Rolle des Zwerchfells; wie wir mit Leichtigkeit zur guten
Haltung finden und den Alltag als Trainingsfeld nutzen können.

Kursgebühr: 10 Stunden sind eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Plus 30 Euro Zuzahlung
für zwei zusätzliche Stunden
(8x 15 Minuten Abschlussentspannung)

Zur ersten Kursstunde mitbringen: Bequeme Kleidung, ggf. Handtuch, Versichertenkarte, Trinkflasche, eigene Matte falls vorhanden, Stoppersocken oder Gymnastikschnäppchen. Dieser Kurs findet in den Räumlichkeiten des Nestglücks statt: Humboldtstraße 5 in Hildesheim.

Kostenerklärung Gesetzlich Versicherte: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Hierzu stellt die Kursteilnehmerin der Hebamme ihre Versichertenkarte beim ersten Kurstermin zur Verfügung. Durch ihre Unterschrift auf der Versichertenbestätigung quittiert die Kursteilnehmerin die Teilnahme am jeweiligen Kurstermin. Die Kursteilnehmerin erklärt sich mit der Erfassung, Speicherung sowie elektronischem Versandt ihrer Daten zu Abrechnungszwecken einverstanden. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen i.d.R. nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Kurstermine, stellt die Hebamme jeden verpassten Kurstermin der Teilnehmerin nach der Hebammen-Privatgebührenordnung Niedersachsen in Rechnung (zur Zeit 20,90). Versäumte Stunden können i.d.R. nicht nachgeholt werden. Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richte sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung Niedersachsen. Private Rechnungen der Hebamme an Privatversicherte sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet. Die Kursteilnehmerin erklärt sich mit der Erfassung, Speicherung sowie elektronischem Versand ihrer Daten zu Abrechnungszwecken einverstanden.

Allgemeine Kursbedingungen Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen. Der Hebamme wird ferner das Recht eingeräumt den Kurs ganz oder teilweise per Videostream/ Konferenzschaltung anzubieten. Das Aufzeichnen der Streaming-Übertragung ist untersagt. Die Kamera sollte während des Kurses bei möglichst allen Kursteilnehmerinnen angeschaltet sein um bei groben Fehlhaltungen Hilfestellungen zu ermöglichen. Die Kursteilnehmerin verpflichten sich mit Informationen, welche sie über andere Teilnehmerinnen im Kursgeschehen erlangt, respektvoll und würdevoll umzugehen. Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich, danach wird auch bei fehlender Teilnahme der komplette Kursbetrag in Rechnung gestellt.